27. Januar 2020

Gezielte Verzögerungstaktik gegen Windpark Dahlem IV.1

NABU Euskirchen und Naturschutzinitiative e. V. (NI) missbrauchen Naturschutz.

Euskirchen/Trier. Die DunoAir betreibt seit Dezember 2018 ein erneutes Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Windpark Dahlem IV. Unabhängig von der tatsächlichen Notwendigkeit, hat DunoAir ein sog. förmliches Verfahren beantragt. Das bedeutet, dass alle Unterlagen die zur Genehmigung beim Kreis Euskirchen eingereicht wurden, bei Behörden öffentlich ausgelegt wurden und eingesehen werden konnten. Im Anschluss an diese Auslegung gab es Gelegenheit Einwendungen zu diesem Projekt bei der Genehmigungsbehörde einzureichen, die dann auf einem ebenfalls öffentlichen Termin, dem Erörterungstermin (ET), besprochen wurden. Alle Personen, die Einwendungen vorbringen, können hier noch einmal ihre Bedenken und Anmerkungen erläutern. Danach ist die Möglichkeit weitere Einwendungen vorzubringen vorbei. Die Genehmigungsbehörde muss dann die Ergebnisse aus diesem Termin prüfen und in ihre Entscheidung über das Ob und Wie einer Genehmigung einbeziehen. Dieses Vorgehen regeln das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Bundesimmissions-schutzverordnung (BImSchV).

Das hält den NABU Euskirchen und die Naturschutzinitiative (NI) aber nicht davon ab, sich ihre eigenen Regeln zu kreieren.

Nachdem beide Verbände eine mehr als umfangreiche Stellungnahme zu diesem Antrag abgegeben hatten (der Erörterungstermin drehte sich praktisch ausschließlich um diese), reichten der NABU und die NI kurz vor Weihnachten am 19.12.2019, dem letzten Arbeitstag der Genehmigungsbehörde für das Jahr, weitere Einwendungen zum Vogelschutz ein, auf die dann im bereits weit fortgeschrittenen Verfahren noch reagiert werden musste. Das Erstaunliche daran ist, dass die Informationen dieser weiteren Einwendung bereits aus dem Juli 2019 stammten, also spätestens zum Erörterungstermin Ende September 2019 hätten vorgelegt werden können, ja müssen! Gleiches gilt für eine weitere Einwendung, die am 09.01.2020 an den Kreis übersandt wurde. Auch diese Informationen waren zum ganz überwiegenden Teil bereits zum Zeitpunkt der Erörterung bekannt.

Dieses Vorgehen zeigt einmal mehr, dass es nicht wirklich um den Naturschutz geht. Hier wird von den beiden Organisationen systematisch ein Abschluss des Verfahrens verzögert und dabei jegliche Fachlichkeit abgelegt. Die Anwendung solcher Taktiken, um zeitliche Verzögerungen herbeizuführen, den Projektierern zusätzliche Kosten zu verursachen, sie zu sabotieren und letztendlich Entscheidungen bei den Behörden zu erzwingen, ist mittlerweile leider gängige Praxis, auch in anderen Regionen. Es geht hier ganz eindeutig um das generelle verhindern von Windenergieprojekten unabhängig von der tatsächlichen Machbarkeit. Der Naturschutz ist hier nur zweitrangig allenfalls Mittel zum Zweck. Titel wie „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (NI, Denkschrift von Wolfgang Epple) zeigen die ganz grundsätzliche Ablehnung der Windkraft. Für Naturschutzorganisationen ein trauriges Verhalten, sollte doch der Naturschutz - und nur dieser - oberste Maxime ihres Handels sein. Das bewusste zurückhalten von Informationen entspricht dieser Maxime sicher nicht. Ebenso wenig wie die Durchsetzung privater Interessen Einzelner durch den Naturschutz und schließlich das Verhindern von Natur- und Artenschutz durch die konsequente Ablehnung des lokalen und regionalen Klimaschutzes. Was den NABU Euskirchen angeht, so gehen die Aktivitäten im Wesentlichen auf eine Person im Wohnumfeld des geplanten Windparks zurück.

Richtig ist, die Einwender haben das Recht zur Anhörung. Dieses Recht wurde dem NABU Euskirchen und der NI im Projekt Windpark Dahlem IV.1 umfangreich eingeräumt. Das heißt aber nicht, dass beide Verbände immer wieder aufs Neue Einwendungen einreichen können. Zumal sich im Projekt kein neuer Sachverhalt ergab, der hätte berücksichtigt werden müssen, sondern lediglich alte Informationen neu verpackt wurden.

DunoAir ist für den Artenschutz und berücksichtigt diesen in ihren Projekten ausnahmslos. Daher ist es auch für uns wichtig, wie sich die Bestände windkraftsensibler Arten entwickeln. Mit dem neuen Nationalen Vogelschutzbericht 2019 konnten aber für den Schwarzstorch und den Uhu eine positive sowie für den Rotmilan eine stabile Bestandsentwicklung festgestellt werden (https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/nationaler-vogelschutzbericht-2019-bestandsentwicklung-zahlreicher-vogelarten-kritisch-windkrafts/). Das zeigt, dass entgegen der Darstellung von NABU und NI insgesamt kein hohes Störungs- und Tötungsrisiko von Windkraftanlagen ausgeht. Zum anderen zeigt sich, dass die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen greifen.

Gesprächsangebote an den NABU-Landesverband (der in NRW als Klägerin auftritt) wurden seinerzeit leider als sinnlos und daher unnötig abgelehnt. Warum NABU und NI nicht gemeinsam mit uns und dem Kreis Euskirchen an Lösungen arbeiten wollen, obwohl sich zumindest der NABU NRW eigentlich zum Klimaschutz und zur Windenergie bekennt, bleibt offen. Sinnvolle Vorschläge für eine alternative Stromgewinnung sind nämlich von beiden Organisationen noch nie gekommen. Man beschränkt sich hier bedauerlicherweise immer nur auf das Verhindern von Projekten und Bewahren des Status Quo.

Dahlem IV.1 ist ein sehr guter Standort zur Gewinnung von sauberer Energie aus Windkraft. Trotz oder vielleicht gerade wegen seiner Lage in einem überwiegend forstwirtschaftlich genutzten Wald, ist er vergleichsweise konfliktarm.

DunoAir wird weiter für die Realisierung dieses für eine nachhaltige und dezentrale Energieversorgung wichtigen Projektes kämpfen. Ein Totalverweigern wird hier nicht zum Ziel führen und ein nicht hier, sondern anderswo auch nicht. Ohne Klimaschutz wird es auf kurz oder lang keinen Artenschutz geben!

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