DunoAir: Von der Planung bis zum erfolgreichen Betrieb.

Die Entwicklung eines Projektes ist ein intensiver Arbeitsprozess, der stetig an die Gegebenheiten angepasst wird. Unsere Projekte werden von Anfang bis Ende vom gleichen Projektentwickler begleitet. Dies gewährleistet beste Kenntnisse über das Projekt mit allen Besonderheiten und ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir sind so in der Lage, flexibel und schnell auf Wünsche und Änderungsvorschläge einzugehen und stehen dabei immer in engem Kontakt mit allen Beteiligten.

    Hier die wichtigsten Untersuchungen bei der Planung von Windenergieanlagen:

    • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

      Die Umweltverträglichkeitsprüfung für genehmigungsbedürftige Anlagen wie Windkraftanlagen ist durch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gesetzlich vorgeschrieben. Dabei sollen die möglichen Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens ermittelt und bewertet werden. Die so gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein. Die Bestandsaufnahme der ökologischen Ausgangsdaten für die einzelnen Umweltbereiche bzw. Schutzgüter erfolgt dabei auf Basis der Ergebnisse spezieller Fachgutachten und allgemein zugänglicher Informationen/Daten, die unter anderem von der Behörde zur Verfügung gestellt werden können. Wechselwirkungen werden ebenso thematisiert wie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der ermittelten Auswirkungen. Dieser Ausgleich findet in der Nähe des Bauvorhabens statt. Gibt es im engen Umkreis keine geeigneten Ausgleichsflächen, so werden Ersatzmaßnahmen für das Bauvorhaben festgelegt. Erst als letzte Möglichkeit werden sogenannte Ersatzzahlungen festgelegt.

    • Naturschutzfachliche Gutachten

      Im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens gilt es, eine Reihe von mit der Genehmigungsbehörde in einem sogenannten Scoping-Termin festgesetzten Untersuchungen durchzuführen. Dazu zählt z. B. die Bestandsaufnahme von Tier- und Pflanzenarten. So müssen der Vogelzug im Frühjahr und Herbst sowie Brutvögel erfasst und im Planungsgebiet vorkommende Fledermäuse ausgemacht werden. Aber auch die Kartierung von Biotopen und geschützten Pflanzenarten gehört zum Untersuchungsumfang.  
      Seit kurzer Zeit ist besonders in Rheinland-Pfalz die Wildkatze im Fokus des Interesses. Rheinland-Pfalz gehört dabei zu den Kernzentren des Verbreitungsareals dieser Art. Besonders mit Blick auf Windkraft im Wald ist es wichtig, den Lebensraum der Wildkatze zu berücksichtigen.

    • Schallgutachten

      Das Schallgutachten prüft, in welchem Maße sich die Schallbelastungen im Umfeld eines geplanten Projektes voraussichtlich entwickeln werden. Dabei wird für ausgewählte exponierte Punkte der sogenannte Schallimmissionspegel mit Hilfe physikalischer Modelle berechnet. Er gibt an, wie laut es an diesen Punkten voraussichtlich sein wird. In der TA-Lärm sind Grenzwerte für Schallimmissionen z. B. im Bereich von Wohnbebauung festgelegt. Da der maximal gestattete Immissionswert für die Nachtstunden grundsätzlich deutlich unter dem für die Tageswerte liegt, wird dieser als Referenzwert für die Berechnungen verwendet. Kommt das Gutachten dabei zu einem negativen Ergebnis - sind also die Emissionen, die vom geplanten Projekt ausgehen, zu hoch - dann muss das Projekt umgeplant oder wenn dies nicht möglich ist, schalloptimiert betrieben werden.

    • Schattenwurfprognose

      Neben den Schallbelastungen sind gerade bei Windenergieprojekten die subjektiven Belastungen durch periodischen Schattenwurf ein zentrales Thema. Für die Berechnung wird ein „worst-case“- Szenario angenommen. Das bedeutet, dass an 365 Tagen im Jahr die Sonne von Auf- bis Untergang scheint und dabei keine Bewölkung oder Nebel auftreten. Es wird weiterhin angenommen, dass der Rotor immer quer zur Einstrahlung steht und die Anlage(n) mit voller Drehzahl laufen. Die Summe des Schattenwurfes darf an einem bestimmten Punkt im „worst-case“ – Szenario maximal 30 h pro Jahr und 30 min pro Tag betragen. Daneben wird zusätzlich die tatsächliche Schattenwurfwahrscheinlichkeit berechnet. Diese beträgt max. 8 h pro Jahr und 30 min pro Tag. Lassen sich die Grenzwerte nicht einhalten, muss auch hier das Projekt umgeplant werden, indem Schattenmodule in die Anlagen eingebaut werden.

    Planung & Entwicklung

    Am Anfang steht die Idee: Gemeinsam mit allen Projektbeteiligten werden frühzeitig die Eckpunkte des Projektes diskutiert und formuliert. Die Suche nach einem geeigneten Standort beinhaltet z. B. das Studium von Karten sowie Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen. Hieraus wird ersichtlich, welche Ausschluss- und Vorrangflächen für die Planung eines Windparks herangezogen werden können. Grundsätzlich von der Nutzung ausgeschlossen sind beispielsweise Gebiete für die Rohstoffgewinnung, Naturschutzgebiete oder Biotopflächen. Besonders genaue und intensive Untersuchungen sind in Vogelschutzgebieten und FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) erforderlich.

    Zeichnet sich ein Konsens der Partner ab, beauftragen wir unabhängige Gutachter mit den notwendigen Untersuchungen. Seit 2004 müssen Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt und genehmigt werden. Konnten in der Zeit vor dem Jahr 2004 Anlagen noch ohne größere Untersuchungen geplant und errichtet werden, hat sich der Untersuchungsaufwand seither um ein Vielfaches erhöht.