Infos zum Planungsstand des Windparks Nachtsheim-Luxem
Windparkinformationen: Wie gestaltet sich die Planung des Windparks Nachtsheim-Luxem?
Der Windpark Nachtsheim-Luxem ist seit vielen Jahren in der Planung und wurde bereits mehrfach vorwiegend aufgrund unvorhergesehener Komplikationen im Rahmen der Flächennutzungsplanung und naturschutzfachlicher Belange umgeplant. Darüber hinaus kamen mit Fortgang der Planung neue, schwer zu überwindende Fachbelange dazu, die abgearbeitet werden mussten. Der Windpark erstreckt sich östlich (Gemarkung Nachtsheim) und westlich (Gemarkung Luxem) des Wiesbachtals. Begrenzt wird der Windpark im Norden durch die Bundesstraße B410, worüber auch der Antransport der einzelnen Komponenten erfolgen soll.
Bei den Standorten handelt es sich zum Teil um Waldlagen (Anlagen LU1-LU3, NH4), zum Teil um freie Feldlagen (Anlagen NH2, NH3, LU4). Der Anlagenstandort NH1 befindet sich an einem Waldrand.
Die Anbindung des geplanten Windparks Nachtsheim-Luxem an das öffentliche Stromnetz erfolgt über ein noch zu errichtendes Umspannwerk im Bereich der 110-kV-Freileitung „Ulmen-Kaisersesch“ von Westnetz in der Gemarkung Eppenberg.
Die Anlagen können ca. 92 Mio. Kilowattstunden pro Jahr produzieren. Dieser Wert entspricht ungefähr dem Energieverbrauch von knapp 29.600 Bundesdurchschnitts-Musterhaushalt in Deutschland. Das würde mehr als 20% des ganzen Landkreises Mayen-Koblenz mit ihren mehr als 215.000 Einwohnerinnen und Einwohner gewährleisten.
TYP:
Enercon E-138 EP3 E2
ANZAHL WINDRÄDER:
8
LEISTUNG:
8 x 4.200 kW
33,6 MW
ROTORDURCHMESSER:
138 m
NABENHÖHE:
5 x 160,00 m
3 x 130,00 m
GESAMTHÖHE:
229 m
199 m
Windstatistik
Andernach
Prognose Jahresleistung des geplanten Windparks Nachtsheim-Luxem
kWh/Jahr
gespart
Entfernungen
Entfernungen
Um dabei die acht Windkraftanlagen besser räumlich einordnen zu können, werden auf der Seite die wichtigsten Entfernungen dargestellt. Das Land Rheinland-Pfalz schreibt eine Entfernung von 900 m von Windenergieanlagen zu geschlossenen Ortschaften vor.
Diese Entfernungsangaben überschreitet der geplante Windpark Nachtsheim-Luxem deutlich. Untereinander weisen die Windräder Abstände von ca. 400 m bis 540 m auf und sollen auf einer Meereshöhe von ca. 414 bis 506 m errichtet werden.
Geplante Entfernungen:
Nachtsheim | ca. 1.100 m |
Luxem | ca. 1.400 m |
Anschau | ca. 1.200 m |
Zeitplan für die Realisierung des Windparks
Zeitplan für die Realisierung des Windparks
Beginn naturschutzfachliche Untersuchungen durch Fachgutachter
Ende 2012Abschluss naturschutzfachliche Untersuchungen zur Flora und Fauna (u. a. Fledermäuse, Avifauna, Biotoptypenkartierung)
Q1 2020Abschluss aller notwendigen Gutachten: Schall, Schattenwurf, Standsicherheit, Eisabfall u. -abwurf, Brandschutz, Luftfahrt, Naturschutz mit UVP-Bericht
Q3 2020Einreichung des Antrages nach Bundesimmissionsschutzgesetz beim RP Gießen
Sommer 2022Anhörung und Beteiligung der Fachbehörden
Q2+Q3 2020Offenlage und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Q1 2021Erörterungstermin zur Offenlage
Q1 2022Voraussichtliche Genehmigung des Windparks
Sommer 2022Voraussichtliche Genehmigung des Windparks
Spätsommer 2022Teilnahme an der Ausschreibung nach EEG 2021 für Windenergie an Land bei der Bundesnetzagentur und Zuschlag
Herbst 2022Beginn der Infrastrukturmaßnahmen und Bau der Windenergieanlagen
Q1 2023Geplante Inbetriebnahme des Windparks
Q4 2024
Über Naturschutz
Über Naturschutz
Für den Windpark Nachtsheim-Luxem wird DunoAir die Durchführung eines förmlichen Verfahrens bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz mit Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragen. Das heißt für Sie, dass Sie in den Genehmigungsantrag mit allen Unterlagen, Plänen und Gutachten einsehen und sich innerhalb einer gesetzten Frist zum Projekt äußern können. Im Anschluss werden alle Personen, die sich zum Projekt geäußert haben, zu einem Termin eingeladen, in dem die zugeschickten Einwendungen erörtert werden. Das Projektgebiet sowie das weitere Umfeld wurden ein Jahr lang intensiv durch ein Gutachterbüro u. a. zu Avifauna, Fledermaus und Vegetation nach vorgegebenem Umfang und Methodik des Leitfadens des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) untersucht. Die Auswertung sowie Benennung von Maßnahmen zum Ausgleich und zur Kompensation werden in Fachgutachten festgehalten.
Für den Bau eines Windrades gibt es viele interessante Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen. So haben wir in unseren Projekten Bachrenaturierungen, das Anlegen von Streuobstwiesen oder Quartiersangebote für Fledermäuse und Wildkatzen umgesetzt. Der Umweltverträglichkeitsbericht fasst dann noch einmal alle Wirkungen, welche der Windpark auf die direkte Umwelt ausübt, zusammen.
Trinkwasserschutzgebiete sind ebenfalls nicht tangiert. Da die Anlagen keinen Wasserverbrauch vor Ort haben, wird weder Grundwasser entnommen noch Abwasser entsorgt. Lediglich Niederschlagswasser wird am Turm abgeleitet und versickert im Boden. In der Anlage kommen Stoffe (z. B. Schmiermittel, Fette, Hydrauliköle, Kühlmittel) zum Einsatz. Die eingesetzten Mengen werden aber durch verschiedene technische Maßnahmen auf ein notwendiges Minimum reduziert und ein Austreten über verschiedene Sicherheitsvorkehrungen, Verdichtungen und kontinuierlicher Fernüberwachung verhindert. Die Anlagen werden in regelmäßigen Abständen gewartet. Bei der Wartung werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten und Funktionen geprüft. Im Gegensatz zu Kohle- und Atomkraftwerken fallen bei der Stromerzeugung keine Abgase, Kraftwerksmüll, Abwässer oder Umweltschäden an.
Über Schallentwicklung
Über Schallentwicklung
In unserem Alltag sind wir von Geräuschen umgeben. Sei es durch Autos, dem Fernseher oder dem Kühlschrank. Ein Geräusch ist dabei ein Schallereignis, das durch eine Quelle in Schwingung versetzt wurde. Windenergieanlagen erzeugen auch Schall, aber mit zunehmendem Abstand so geräuscharm, dass eine Lärmbelästigung nicht gegeben ist. Der Windpark Nachtsheim-Luxem ist über 1.000 m entfernt, so dass dieser vom Schall her nicht mehr wahrgenommen wird. Zum Beispiel ist Regen oder ein PKW in der gleichen Entfernung wesentlich lauter.
Das mit Antrag einzureichende Schallgutachten wird entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz nach Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) unter Berücksichtigung der Landesvorgaben von Rheinland-Pfalz durchgeführt. Vorbelastungen durch bestehende oder geplante Windräder anderer Projektierer sowie durch Gewerbe (wie z. B. Biogasanlagen) und Industrie werden bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Beurteilung erfolgt anhand der Nacht-Immissionsrichtwerte1 an festgesetzten Immissionsorten2. Als Nachtzeit gilt dabei ein Zeitraum von 22 bis 6 Uhr. Werden die Immissionsrichtwerte eingehalten, ist eine schädliche Umwelteinwirkung bzw. eine erhebliche Belästigung i. S. d. BImSchG durch die Windenergieanlagen nicht gegeben.
Nach Inbetriebnahme des Windparks ist eine Schallimmissonsmessung3 an einem der Immissionsorte nachts bei günstigen Wetter- und Windbedingungen (Hauptwindrichtung in ausreichender Stärke) durchzuführen. Anhand der Messung wird überprüft, ob die Immissionsrichtwerte durch die Windenergieanlagen eingehalten werden.
1 Immissionsrichtwert:
Die Werte sind in der TA Lärm für Immissionsorte festgelegt. Sie markieren eine Art Grenze der Zumutbarkeit, die abhängig von der Tageszeit, Art des Gebietes und der Art der Quellen unterschiedlich sind. Damit soll möglichen Lärmbelästigungen vorgebeugt werden.
2 Immissionsort:
Der beim Standpunkt des Empfängers (z. B. Wohnhaus) eintreffende Schall wird als Immissionsort bezeichnet.
3 Schallimmissionsmessung:
Die Messung mittels Schallpegelmessung nach TA Lärm ist der Nachweis der Richtwerteinhaltung bei lärmrelevanten Anlagen nach Inbetriebnahme. Die vorherige Konzepterstellung und die anschließende Immissionsmessung wird durch eine anerkannte Messstelle durchgeführt. Für die Messung des Schalls am Immissionsort sind die Windräder einmal im Volllastbetrieb und einmal ausgeschaltet.
Über Infraschall
Über Infraschall
Infraschall ist sehr tieffrequenter Schall von unter 20 Hertz (Hz) und alltäglicher Teil unserer Umwelt. Bei Windenergieanlagen entstehen tieffrequente Geräusche durch die Umströmung der rotierenden Flügel. Mit zunehmender Distanz zur Infraschallquelle nimmt dessen Stärke ab, sodass bei einem Abstand von über 1.000 m zum Windrad – wie das beim geplanten Windpark Nachtsheim-Luxem der Fall ist - die Infraschallwellen unterhalb des Hörbereichs liegen und überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden können. Gesundheitsschädliche Wirkungen von Infraschall durch Windenergieanlagen sind nicht wissenschaftlich belegt. Eine Langzeitstudie von 2013 bis 2015 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)1 bestätigt dies. Anhand der systematischen Messungen zeigen die Ergebnisse, dass der Infraschall im Nahbereich der Anlagen mit Abständen von 150 bis 300 m deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt.
Widerlegt werden konnten die Ergebnisse der von Windkraftgegnern oft genannten Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 2009. Die vom BGR vorgenommenen Umrechnungen der gemessenen Infraschallwellen von Windrädern waren falsch, sodass die Schalldruckwerte absurd hoch veröffentlicht wurden. Angezweifelt wurden die Ergebnisse der Studie seit Langem. Letztendlich den Fehler nachgewiesen hat die Universität Bayreuth. In einer Pressemitteilung hat das BGR2 den Fehler eingeräumt. Und inzwischen hat sich auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dafür öffentlich entschuldigt, da die fehlerhafte Studie des BGR Einfluss auf Genehmigungsentscheidungen hatte.
Daher gibt es keine Belästigungseffekte durch Infraschall von den geplanten Windenergieanlagen. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes (Publikation Juli 2020 „Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung“)3 und der Ländergruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachgewiesen.
1weitere Informationen:
www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/infraschall
2weitere Informationen:
www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/BGR/bgr-2021-04-27_erklaerung-zum-infraschall-von-windenergieanlagen.html
3weitere Informationen:
www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-bewertung-tieffrequenter-geraeusche-in
Flächeninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme
Fakt ist: Für den Bau, Betrieb und die Erschließung der Windenergieanlagen bedarf es sowohl temporärer als auch dauerhafter Flächen. Fakt ist auch: Das betrifft jedes Bauprojekt. Dauerhaft versiegelt wird die Fläche für das Fundament mit einem Durchmesser von ca. 29 m sowie die Kranstellfläche mit ca. 1.600 m² pro Windrad. Für die Zuwegung wird eine befahrbare Breite von 4,50 m benötigt. Kranstellfläche und Zuwegung werden geschottert. Das Fundament ist betoniert.
Während der Bauphase werden auch zusätzlich temporäre Montage- und Lagerflächen von ca. 5.260 m² benötigt. Die temporären Flächen können direkt nach Beendigung der Bauarbeiten wiederhergestellt und wie ursprünglich genutzt werden. Die verallgemeinerten Werte können in Abhängigkeit der Standortbedingungen leicht schwanken. Alles zusammen kommt der Flächenverbrauch bzw. die dauerhaft genutzte Fläche des geplanten Windradtyps auf etwas mehr als ein Drittel eines Fußballfeldes.
Über Schattenwurf
Über Schattenwurf
Je nach Wetter und Sonnenstand kommt es auch bei Windrädern zum Schattenwurf. Die Rotorblätter der Windenergieanlagen werfen dabei durch die Bewegung einen Schatten, der als periodischer Schattenwurf bezeichnet wird. Auch für die Berechnung der Verschattung sind die Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz anzuwenden. So wird der Gutachter für die geplanten Anlagen die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer an relevanten Immissionsorten berechnen. Dabei handelt es sich um eine Wort-Case-Betrachtung, d. h. ohne Berücksichtigung von Bewölkung, Stillstandzeiten der Anlagen und Sichtverschattung durch Bebauung und Bewuchs sowie unter der Annahme eines immer zum Sonnenazimut ausgerichteten Rotors (maximale Schattenfläche).
Nach gesetzlichen Vorgaben sind an den Immissionsorten Richtwerte von maximal 30 Stunden im Jahr und maximal 30 Minuten am Tag einzuhalten. Mit den geplanten Windenergieanlagen des Windparks Nachtsheim-Luxem werden teilweise an den Immissionsorten die Richtwerte überschritten, so dass ein Abschaltkonzept zur Einhaltung der Beschattungsdauer der Windräder erforderlich ist.
Über die Sichtbarkeit der Windenergieanlagen
Über die Sichtbarkeit der Windenergieanlagen
Da Landschaft sich stetig verändert, gehören nunmehr auch Windräder zum normalen Landschaftsempfinden. Neben der Höhe sind auch die Drehbewegungen der Rotoren sichtbar und wirken sich auf das Landschaftsbild aus. Die Stärke der Wirkung ist aber den Umständen (Topografie vor Ort, Größe des Rotordurchmessers, Blickwinkel, Hauptwindrichtung, Lage der Aufenthaltsräume und deren Fenster zur Anlage, etc.) entsprechend unterschiedlich wahrnehmbar. Wie stark eine Windenergieanlage auf eine Person wirkt, ist absolut subjektiv geprägt.
Menschen, die der Windkraftnutzung gegenüber negativ eingestellt sind, werden sich durch das Windrad gestörter fühlen als Menschen mit positiver Haltung zur Windenergie. Wie bereits mehrmals in der Broschüre erwähnt liegt die nächstgelegene Windenergieanlage des Windparks Nachtsheim-Luxem mit einem Abstand von ca. 1.100 m zu Nachtsheim mehr als das Vierfache der Gesamthöhe der Anlage (gerundet 229 m) entfernt, so dass eine Wirkung des Baukörpers sowie der Rotorbewegung weit in den Hintergrund tritt.
1DunoAir informiert transparent über Projekte / Möglichkeit des Interessensbekundungsverfahrens
2Bürger können sich online informieren und Interesse an einer Beteiligung bekunden
Ein Windparkprojekt ist erstmal etwas abstrakt. Doch der Vorteil von Windenergie ist konkret. Es stärkt die lokale Wertschöpfung in ländlichen Regionen, denn Aufträge im Rahmen der Errichtung und des Betriebs der Windräder können an regionale Unternehmen vergeben werden. Und es schafft Einnahmen für Gemeinden, die das zusätzliche Geld für Umwelt- und Sozialprojekte im Gemeindegebiet nutzen können. Das sind erstmal auf kommunaler und wirtschaftlicher Ebene gute Gründe für Windkraft. Was haben aber die Bürgerinnen und Bürger im näheren Umfeld von dem geplanten Windpark?
Unser Ziel ist es, gemeinsam von den Vorzügen der Windenergieanlagen in Ihrer Nähe zu profitieren und somit das Projekt auch zu Ihrem wichtigen Anliegen zu machen. Für den Windpark Münster bieten wir dazu ein Nachrangdarlehen an. Der Ablauf dafür ist wie folgt:
Über unsere Online-Plattform https://beteiligung.dunoair.com bekommt das Projekt Windpark Münster einen Internetauftritt mit Angaben zum Projekt und den Rahmenbedingungen der Beteiligung.
Wir bieten an, mit einer Summe (z. B. 500 €) über einen festgelegten Zeitraum (z. B. 5 oder 10 Jahre) und einem festen Zinssatz (z. B. 2,5 %) in den Windpark zu investieren. In einem ersten Schritt kann dazu unverbindlich über die Plattform Interesse bekundet werden.
Nach einem festgelegten Zeitraum wird die Interessensbekundung beendet und in einem zweiten Schritt die Interessierten kontaktiert. Bei weiterhin bestehendem Interesse erhalten Sie für den Abschluss der Investition notwendige Unterlagen. Ist das Formale geklärt, wird auf das Darlehenskonto eingezahlt und die jährlichen Zinsen können ans Werk gehen.
Weitere Informationen auf:
beteiligung.dunoair.com
DunoAir Windpark Planung GmbH
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D-54290 Trier
Tel.: +59 (0)651 999889-0
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