15. März 2021

Dahlem IV darf in Betrieb genommen werden!

Das OVG Münster hat am Freitag den Beschluss des VG Aachen vom 18.12.2020 aufgehoben.

Münster/Rees. Der 7. Senat des OVG NRW hat ein wichtiges Urteil im jahrelangen Rechtsstreit um die Windenergieanlagen des DunoAir Windparks Dahlem IV gefällt und den Beschluss des VG Aachen vom 18.12.2020 aufgehoben. Damit können die drei bereits fertiggestellten WEA zeitnah in Betrieb genommen und die beiden noch ausstehenden WEA können fertig gestellt werden.

Das OVG NRW stellt in seiner Begründung heraus, dass die Entscheidung des VG Aachen nie hätte negativ ausfallen dürfen, da mit Inkrafttreten des § 63 BImSchG am 10.12.2020 die aufschiebende Bedingung rückwirkend auch für bereits laufende Verfahren weggefallen ist: “Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.“

Bemerkenswert und im Grunde auch längst überfällig an dem Beschluss des OVG NRW ist der Verweis auf „das öffentliche Interesse an einer ausreichenden und sicheren Versorgung mit erneuerbarer Energie hat auch zudem nach den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes nach §1 Abs. 3 Nr. 4 BNatSchG besondere Bedeutung. Ein Überwiegen von Artenschutzbelangen gegenüber den Belangen der öffentlichen Energieversorgung im Sinne der genannten Ziele der Energiewende […] kann der Senat nicht feststellen.“ Der Energiewende kommt die Bedeutung zu, die ihr mit Blick auf die Herausforderung die der Klimawandel schon heute bringt und in der nahen Zukunft bringen wird, dringend eigeräumt werden muss! Dabei stehen sich Energiewende und Artenschutz (hier Schutz des Rotmilan) nicht einmal unversöhnlich gegenüber. Einerseits ist Klimaschutz immer auch Artenschutz und zum anderen kann das Tötungsrisiko bei Bedarf über entsprechende Maßnahmen minimiert werden.

Zum ersten Mal setzt sich ein Gericht in diesem Verfahren auch nicht über die fachgutachterlichen Expertisen hinweg, sondern berücksichtigt die Einschätzungen zweier unabhängiger Ornithologen in seiner Entscheidung. Bislang wurden die jahrelangen, sehr umfangreichen Untersuchungen der letzten Jahre vom Gericht mehr oder weniger ignoriert.

„Wir begrüßen die Entscheidung des OVG NRW, sind überglücklich, dass wir nach all den Jahren endlich sauberen Strom in das öffentliche Netz einspeisen können. Gleichzeitig wissen wir aber auch um den noch langen Weg bis zu einer abschließenden Entscheidung. Im Hinblick auf eine lebenswerte Zukunft für unsere Kinder können wir nur auf ein positives Ende hoffen“, bewertet DunoAir Inhaber Arjen Ploeg die Entscheidung!

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