29.04.2021

BVerfG stärkt den Klimaschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht ausreicht.

Karlsruhe. Das Klimaschutzgesetzt der Bundesregierung sieht eine Reduktion der Treibhausgase um 55 % bis 2030 vor. Es bezieht sich dabei auf die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen aus dem November 2016, wonach sich die unterzeichnenden Staaten auf die Begrenzung der Erderwärmung auf "deutlich unter 2°C" verständigt haben. Aus dieser Verpflichtung errechnet sich ein bis zur Klimaneutralität verbleibendes Restkontingent an CO2, das jedem Staat zur Verfügung steht. Die Kritik des BVerfG richtet sich nun dahin, dass die bis 2030 definierten Ziele dieses Budget weitgehend auffressen. Die Folge wäre, dass in der Folgezeit auf die Bevölkerung unzumutbar hohe Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte zukämen.

Das heißt im Klartext: Die Bundesregierung hat es versäumt, rechtzeitig und mit der nötigen Vehemenz den Klimaschutz voranzutreiben und verlagert das Problem elegant auf nach 2030. Das geht so nicht urteilt das BVerfG! Der Gesetzgeber muss hier nachsteuern. Weiter räumt das BVerfG dem Klimaschutz auch einen gewissen Vorrang vor anderen Grundrechten ein, da das Nichterreichen der Klimaschutzziele gravierende Verluste anderer Grundrechte zur Folge hätte.

Deutschland muss seine Anstrengungen zur Erreichung der vereinbarten Ziele schon bis 2030 deutlich erhöhen. Das gelingt nur mit dem engagierten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das ist keine neue Erkenntnis, leider musste sich die Bundesregierung nun einen höchstrichterlichen Tritt in den Allerwertesten abholen. Hoffentlich ist es angekommen!

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