DunoAir überrascht und schockiert vom Urteil des VG Aachen

Am 28.09.2018 hat das VG Aachen sein Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Nabu NRW und dem Kreis Euskirchen gesprochen. DunoAir ist als materiell Betroffene Beigeladene in diesem Verfahren.

Aachen/Trier Das Verwaltungsgericht Aachen hat am letzten Freitag (28.09.2018) das Urteil in dem Rechtsstreit zwischen dem Nabu NRW und den Kreis Euskirchen gesprochen. Vorausgegangen war eine mündliche Verhandlung am 19.09.2018. Im Lauf der Verhandlung wurden der von der UNB des Kreises Euskirchen für den Schwarzstorch beauftragte Gutachter Herr Vos und Herr Dr. Kaiser, LANUV-Fachbereichsleiter für Artenschutz angehört.

Herr Dr. Kaiser stellte deutlich die Abgrenzung eines essenziellen Nahrungshabitates heraus und bestätigte im Wesentlichen das Leitfaden-konforme Vorgehen von Kreis und Projektierer.

"Vollkommen unverständlich ist für uns, dass die Tatsache, dass der Schwarzstorchhorst durch unseren Gutachter Herrn Fehr im Rahmen seiner Arbeit für das Projekt in 2015 mehrfach untersucht worden ist, weder in der Gerichtverhandlung gewürdigt noch bei der Entscheidung berücksichtigt wurde. Gleiches gilt für die Aussagen des Gemeindeförsters Herrn Krumpen, der ebenfalls bestätigte, dass der Horst in 2015 und auch in den Jahren davor nicht besetzt war", so Projektleiter Thilo Wemmer-Geist.

Herr Vos, der im Übrigen stellvertretender Vorsitzender des Nabu Südeifel ist (zur Erinnerung: Kläger in dieser Sache ist auch der Nabu!), wirkte eher verunsichert. Er war im Jahr 2015 für die Begutachtung des streitgegenständlichen Schwarzstorches im Rahmen der Genehmigung für Dahlem I-III vom Kreis Euskirchen zusätzlich beauftragt worden und bestätigte seinerzeit, dass der Horst 2015 und aller Wahrscheinlichkeit auch die Jahre davor nicht besetzt war.

Mit den Ergebnissen von Herrn Fehr, Herrn Krumpen und Herrn Vos war damit hinreichend klar, dass man den Horst zwar im Hinterkopf haben müsse, er aber für das Verfahren selbst keine Rolle spielen würde, da es keinen in den letzten Jahren besetzten Schwarzstorchhorst im relevanten Prüfbereich gab! Somit stellte sich hier nicht die Frage nach einem Störungsrisiko und schon gar nicht nach einem, wie von Herrn Vos und dem Nabu, im Verfahren immer wieder gerne wiederholten Tötungsrisiko.

KEIN SCHWARZSTORCH, KEIN RISIKO!

In der Befragung relativierte und verwässerte Herr Vos mehr und mehr seine Aussagen von 2015. Im Rahmen einer Beringungsaktion im Kreis Euskirchen, wurde im Jahr 2017 ein Besatz des Schwarzstorchhorstes festgestellt. Wieder wurde Herr Vos beauftragt, dieses Mal mit der Raumnutzung. Sein Bericht zur Raumnutzungsanalyse 2017 wurde dann vom Gericht offenbar als gewichtiges Argument herangezogen. Die Frage, die das Gericht zu klären hatte war aber, ob die Genehmigung Ende 2016 rechtmäßig erteilt wurde. Informationen aus 2017 konnten da natürlich keine Rolle spielen und somit auch nicht Teil der Entscheidungsfindung und erst recht nicht Teil der Urteilsbegründung sein.

"Wir werden nun die detaillierte Begründung des Urteils abwarten und dann in der Geschäftsführung besprechen, welche weiteren Schritte wir einleiten werden. Vor allem werden wir die Voraussetzungen für einen Antrag auf Zulassung der Berufung prüfen", so Geschäftsführer Arjen Ploeg.

Durch die weiteren Verzögerungen im Projektablauf wird sich der mittlerweile auf einen zweistelligen Millionenbetrag summierte Schaden weiter erhöhen.
"Es ist aus unserer Sicht ein skurriles Schauspiel, dass im Hambacher Forst sehr alter Waldbestand flächig (etwa 100 ha) gerodet werden darf, ohne Rücksicht auf die Tier- und Pflanzenwelt nehmen zu müssen, gleichzeitig aber die Bemühungen um eine natur- und klimaverträgliche Energieversorgung, in einem seit Jahren gut untersuchten Waldstück, derart torpediert werden", so Thilo Wemmer-Geist weiter.

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