Naturschutzinitiative korrigiert Falschaussage zum WP Kuhbett

WP Kuhbett GmbH & Co. KG hat keinen Antrag auf Ausnahme des Tötungsverbotes gestellt.

Eine bewusste Falschmeldung, oder etwa nur ein Missverständnis? Immer wieder sorgen Falschmeldungen von Umweltverbänden in der Presse für Stimmungsmache gegen die Erneuerbaren Energien – ob bewusst oder nun nicht.

Erst im Herbst 2015 hat der NABU Euskirchen für negative Schlagzeilen gesorgt, als er versucht hat, einen seit vielen Jahren unbesetzten Horst als besetzten Schwarzstorchhorst zu verkaufen! Jetzt zieht die relativ junge, aber mit erfahrenen Leuten besetzte  Naturschutzinitiative e.V. nach und beschuldigt die DunoAir Windpark Planung in einer Pressemitteilung vom 25.08.2016, im Genehmigungsverfahren zum WP Kuhbett einen Antrag auf Ausnahme des Tötungsverbotes nach § 44, Abs. 1 BNatSchG  gestellt zu haben. Am 2. September musste die Naturschutzinitiative diese Aussage auf Druck der DunoAir Windpark Planung nun korrigieren, siehe beiliegenden Artikel der Neuen Nassauischen Presse.

DunoAir Projektleiter Marc Wiemann weist die Vorwürfe von sich: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Antrag auf Ausnahme des Tötungsverbotes gestellt worden ist. Wir können nicht verstehen, wie erfahrene Windkraftgegner, die nicht zum ersten Mal einen Antrag dezidiert geprüft haben, einen derartigen Vorwurf in einer Pressemitteilung veröffentlichen. Dies schürt bewusst Misstrauen und Widerstand gegen die regenerativen Energien“. Zudem ist es absolut inakzeptabel, als „skrupellos und rücksichtlos“ bezeichnet zu werden, ohne überhaupt eine Rückversicherung bei der Genehmigungsbehörde, oder zumindest beim Antragsteller eingeholt zu haben. Nach Rückfrage beim Vorstand der Naturschutzinitiative wurde der DunoAir Windpark Planung mitgeteilt, dass man dem Mitglied vor Ort schon vertraut habe. Der Imageschaden, der durch diese Falschaussage entstanden ist, ist immens – eine öffentliche Entschuldigung blieb bislang aus.

Im Genehmigungsverfahren zum WP Kuhbett ist dies jedoch nicht die erste Falschaussage, mit der die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verunsichert und irritiert werden – dieses Verhalten ist nicht nur niveaulos, sondern hohem Maße unverantwortlich.

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