Infos zum Planungsstand des Windparks Dahlem V
Windparkinformationen: Wie gestaltet sich die Planung des Windparks Dahlem V?
Der geplante Windpark Dahlem V ist der dritte Windpark der DunoAir in der Gemeinde Dahlem in Nordrhein-Westfalen. Es sind insgesamt 3 Windenergieanlagen geplant, die auf den bewaldeten Höhenzügen um Dahlem Strom liefern werden. Mit der Fertigstellung dieses Windparks werden um Dahlem insgesamt acht Anlagen für die Erzeugung umweltfreundlicher Energie sorgen.
Die Standorte in Dahlem liegen sowohl auf privatem Grund als auch auf Flächen der Gemeinde.
Windenergie im Wirtschaftswald stellt besonders hohe Anforderungen an den Arten- und Umweltschutz und verlangt einen intensiven Austausch mit den Waldeigentümern und den Forstbehörden
Die Anlagen können ca. 39 Mio. Kilowattstunden pro Jahr produzieren. Dieser Wert entspricht ungefähr dem Energieverbrauch von knapp 12.500 Drei-Personen-Musterhaushalten in Deutschland und bedeutet eine CO2-Einsparung von 24.000 Tonnen.
TYP:
Enercon E-160 EP5 E2
ANZAHL WINDRÄDER:
3
LEISTUNG:
5.000 kWh
ROTORDURCHMESSER:
147 m
NABENHÖHE:
155,10 m
GESAMTHÖHE:
228,60 m
Windstatistik
Spangdahlem
Prognose Jahresleistung des geplanten Windparks Dahlem V
kWh/year
avoided
Entfernungen
Entfernungen
Um dabei die drei Windkraftanlagen besser räumlich einordnen zu können, werden auf der Seite die wichtigsten Entfernungen dargestellt. Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt eine Entfernung von 1.000 m von Windenergieanlagen zu geschlossenen Ortschaften vor.
Diese Entfernungsangaben überschreitet der geplante Windpark Dahlem V deutlich. Untereinander weisen die Windräder Abstände von ca. 680 m bis 740 m auf und sollen auf einer Meereshöhe von ca. 560 bis 580 m errichtet werden.
Geplante Entfernungen:
Oberschömbach | ca. 1.200 m |
Schmidtheim | ca. 2.300 m |
Flugplatz Dahlemer Binz | ca. 3.000 m |
Zeitplan für die Realisierung des Windparks
Zeitplan für die Realisierung des Windparks
Beginn naturschutzfachliche Untersuchungen durch Fachgutachter
Q1 2019Einreichung des Antrages nach Bundesimmissionsschutzgesetz beim Kreis Euskirchen
Q2 2020Offenlage und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Q2 2021Erörterungstermin zur Offenlage
Q3 2021Abschluss aller notwendigen Gutachten: Schall, Schattenwurf, Standsicherheit, Eisabfall u. -abwurf, Brandschutz, Luftfahrt, Naturschutz mit UVP-Bericht
Q4 2021Abschluss naturschutzfachliche Untersuchungen zur Flora und Fauna (u. a. Fledermäuse, Avifauna, Biotoptypenkartierung)
Q2 2022Anhörung und Beteiligung der Fachbehörden
Q2 2022Genehmigung des Windparks
2. Juni 2022Beginn der Infrastrukturmaßnahmen und Bau der Windenergieanlagen
Q4 2022Teilnahme an der Ausschreibung nach EEG 2021 für Windenergie an Land bei der Bundesnetzagentur und Zuschlag
Q1 2023Geplante Inbetriebnahme des Windparks Dahlem V
Q1 2024
Über Naturschutz
Über Naturschutz
Der Bau von Windenergieanlagen stellt einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Daher gelten bei der Planung strenge Gesetze, um deren Schutz und den Schutz von Tieren und Pflanzen zu gewährleisten.
Am Standort Dahlem wird hierbei neben den Maßnahmen für die heimischen Fledermausarten und Avifauna, ein besonderes Augenmerk auf die lokale Wildkatzenpopulation gelegt. Da durch die Errichtung von Windenergieanlagen in Waldgebieten die Reproduktionsräume betroffen sind, werden insgesamt 29 ha Waldfläche aus der Nutzung genommen, alter Baumbestand mit Baumhöhlen und Totholz gesichert, Bachläufe entfichtet und freigestellt. Außerdem werden 8 km Knotengitterzäune, in denen sich die Wildkatzen verfangen könnten, zurückgebaut sowie sogenannte Wildkatzenburgen aus Wurzelstöcken als Rückzugs- und Schutzorte errichtet.
Ebenso wie auf Standorten im Offenland müssen bei Vorhaben im Wald unvermeidbare Eingriffe ausgeglichen werden. Hierzu gehören auch Rodungsarbeiten. Als Ausgleich für die Rodungen werden, nach dem Ende der Bauarbeiten, auf einer Fläche in der Nähe von Schmidtheim verschiedene Laubbaumarten neu angepflanzt. Die temporär genutzten Flächen werden ebenfalls nachhaltig wiederaufgeforstet.
Über Schallentwicklung
Über Schallentwicklung
In unserem Alltag sind wir von Geräuschen umgeben. Sei es durch Autos, dem Fernseher oder dem Kühlschrank. Ein Geräusch ist dabei ein Schallereignis, das durch eine Quelle in Schwingung versetzt wurde. Windenergieanlagen erzeugen auch Schall, aber mit zunehmendem Abstand so geräuscharm, dass eine Lärmbelästigung nicht gegeben ist. Der Windpark Dahlem V ist über 1.000 m entfernt, so dass dieser vom Schall her nicht mehr wahrgenommen wird. Zum Beispiel ist Regen oder ein PKW in der gleichen Entfernung wesentlich lauter.
Das mit Antrag einzureichende Schallgutachten wird entsprechend den aktuellen Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz nach Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) unter Berücksichtigung der Landesvorgaben von Hessen durchgeführt. Vorbelastungen durch bestehende oder geplante Windräder anderer Projektierer sowie durch Gewerbe (wie z. B. Biogasanlagen) und Industrie werden bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Beurteilung erfolgt anhand der Nacht-Immissionsrichtwerte1 an festgesetzten Immissionsorten2. Als Nachtzeit gilt dabei ein Zeitraum von 22 bis 6 Uhr. Werden die Immissionsrichtwerte eingehalten, ist eine schädliche Umwelteinwirkung bzw. eine erhebliche Belästigung i. S. d. BImSchG durch die Windenergieanlagen nicht gegeben.
Nach Inbetriebnahme des Windparks ist eine Schallimmissonsmessung3 an einem der Immissionsorte nachts bei günstigen Wetter- und Windbedingungen (Hauptwindrichtung in ausreichender Stärke) durchzuführen. Anhand der Messung wird überprüft, ob die Immissionsrichtwerte durch die Windenergieanlagen eingehalten werden.
1 Immissionsrichtwert:
Die Werte sind in der TA Lärm für Immissionsorte festgelegt. Sie markieren eine Art Grenze der Zumutbarkeit, die abhängig von der Tageszeit, Art des Gebietes und der Art der Quellen unterschiedlich sind. Damit soll möglichen Lärmbelästigungen vorgebeugt werden.
2 Immissionsort:
Der beim Standpunkt des Empfängers (z. B. Wohnhaus) eintreffende Schall wird als Immissionsort bezeichnet.
3 Schallimmissionsmessung:
Die Messung mittels Schallpegelmessung nach TA Lärm ist der Nachweis der Richtwerteinhaltung bei lärmrelevanten Anlagen nach Inbetriebnahme. Die vorherige Konzepterstellung und die anschließende Immissionsmessung wird durch eine anerkannte Messstelle durchgeführt. Für die Messung des Schalls am Immissionsort sind die Windräder einmal im Volllastbetrieb und einmal ausgeschaltet.
Über Infraschall
Über Infraschall
Infraschall ist sehr tieffrequenter Schall von unter 20 Hertz (Hz) und alltäglicher Teil unserer Umwelt. Bei Windenergieanlagen entstehen tieffrequente Geräusche durch die Umströmung der rotierenden Flügel. Mit zunehmender Distanz zur Infraschallquelle nimmt dessen Stärke ab, sodass bei einem Abstand von über 1.000 m zum Windrad – wie das beim geplanten Windpark Dahlem V der Fall ist - die Infraschallwellen unterhalb des Hörbereichs liegen und überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden können. Gesundheitsschädliche Wirkungen von Infraschall durch Windenergieanlagen sind nicht wissenschaftlich belegt. Eine Langzeitstudie von 2013 bis 2015 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)1 bestätigt dies. Anhand der systematischen Messungen zeigen die Ergebnisse, dass der Infraschall im Nahbereich der Anlagen mit Abständen von 150 bis 300 m deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt.
Widerlegt werden konnten die Ergebnisse der von Windkraftgegnern oft genannten Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 2009. Die vom BGR vorgenommenen Umrechnungen der gemessenen Infraschallwellen von Windrädern waren falsch, sodass die Schalldruckwerte absurd hoch veröffentlicht wurden. Angezweifelt wurden die Ergebnisse der Studie seit Langem. Letztendlich den Fehler nachgewiesen hat die Universität Bayreuth. In einer Pressemitteilung hat das BGR2 den Fehler eingeräumt. Und inzwischen hat sich auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dafür öffentlich entschuldigt, da die fehlerhafte Studie des BGR Einfluss auf Genehmigungsentscheidungen hatte.
Daher gibt es keine Belästigungseffekte durch Infraschall von den geplanten Windenergieanlagen. Nach Auffassung des Umweltbundesamtes (Publikation Juli 2020 „Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung“)3 und der Ländergruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen nachgewiesen.
1weitere Informationen:
www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/infraschall
2weitere Informationen:
www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsames/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/BGR/bgr-2021-04-27_erklaerung-zum-infraschall-von-windenergieanlagen.html
3weitere Informationen:
www.umweltbundesamt.de/publikationen/ermittlung-bewertung-tieffrequenter-geraeusche-in
Flächeninanspruchnahme
Flächeninanspruchnahme
Fakt ist: Für den Bau, Betrieb und die Erschließung der Windenergieanlagen bedarf es sowohl temporärer als auch dauerhafter Flächen. Fakt ist auch: Das betrifft jedes Bauprojekt. Dauerhaft versiegelt wird die Fläche für das Fundament mit einem Durchmesser von ca. 29 m sowie die Kranstellfläche mit ca. 1.600 m² pro Windrad. Für die Zuwegung wird eine befahrbare Breite von 4,50 m benötigt. Kranstellfläche und Zuwegung werden geschottert. Das Fundament ist betoniert.
Während der Bauphase werden auch zusätzlich temporäre Montage- und Lagerflächen von ca. 5.260 m² benötigt. Die temporären Flächen können direkt nach Beendigung der Bauarbeiten wiederhergestellt und wie ursprünglich genutzt werden. Die verallgemeinerten Werte können in Abhängigkeit der Standortbedingungen leicht schwanken. Alles zusammen kommt der Flächenverbrauch bzw. die dauerhaft genutzte Fläche des geplanten Windradtyps auf etwas mehr als ein Drittel eines Fußballfeldes.
Über Schattenwurf
Über Schattenwurf
Je nach Wetter und Sonnenstand kommt es auch bei Windrädern zum Schattenwurf. Die Rotorblätter der Windenergieanlagen werfen dabei durch die Bewegung einen Schatten, der als periodischer Schattenwurf bezeichnet wird. Auch für die Berechnung der Verschattung sind die Empfehlungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz anzuwenden. So wird der Gutachter für die geplanten Anlagen die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer an relevanten Immissionsorten berechnen. Dabei handelt es sich um eine Wort-Case-Betrachtung, d. h. ohne Berücksichtigung von Bewölkung, Stillstandzeiten der Anlagen und Sichtverschattung durch Bebauung und Bewuchs sowie unter der Annahme eines immer zum Sonnenazimut ausgerichteten Rotors (maximale Schattenfläche).
Nach gesetzlichen Vorgaben sind an den Immissionsorten Richtwerte von maximal 30 Stunden im Jahr und maximal 30 Minuten am Tag einzuhalten. Mit den geplanten drei Windenergieanlagen des Windparks Dahlem V werden an allen Immissionsorten die Richtwerte unterschritten, so dass keine Maßnahmen wie Abschaltungen der Windräder erforderlich sind.
Über die Sichtbarkeit der Windenergieanlagen
Über die Sichtbarkeit der Windenergieanlagen
Da Landschaft sich stetig verändert, gehören nunmehr auch Windräder zum normalen Landschaftsempfinden. Neben der Höhe sind auch die Drehbewegungen der Rotoren sichtbar und wirken sich auf das Landschaftsbild aus. Die Stärke der Wirkung ist aber den Umständen (Topografie vor Ort, Größe des Rotordurchmessers, Blickwinkel, Hauptwindrichtung, Lage der Aufenthaltsräume und deren Fenster zur Anlage, etc.) entsprechend unterschiedlich wahrnehmbar. Wie stark eine Windenergieanlage auf eine Person wirkt, ist absolut subjektiv geprägt.
Menschen, die der Windkraftnutzung gegenüber negativ eingestellt sind, werden sich durch das Windrad gestörter fühlen als Menschen mit positiver Haltung zur Windenergie. Wie bereits mehrmals in der Broschüre erwähnt liegt die nächstgelegene Windenergieanlage des Windparks Dahlem V mit einem Abstand von ca. 1.200 m zu Oberschömbach fast das Fünffache der Gesamthöhe der Anlage (gerundet 230 m) entfernt, so dass eine Wirkung des Baukörpers sowie der Rotorbewegung weit in den Hintergrund tritt.
1DunoAir informiert transparent über Projekte / Möglichkeit des Interessensbekundungsverfahrens
2Bürger können sich online informieren und Interesse an einer Beteiligung bekunden
Ein Windparkprojekt ist erstmal etwas abstrakt. Doch der Vorteil von Windenergie ist konkret. Es stärkt die lokale Wertschöpfung in ländlichen Regionen, denn Aufträge im Rahmen der Errichtung und des Betriebs der Windräder können an regionale Unternehmen vergeben werden. Und es schafft Einnahmen für Gemeinden, die das zusätzliche Geld für Umwelt- und Sozialprojekte im Gemeindegebiet nutzen können. Das sind erstmal auf kommunaler und wirtschaftlicher Ebene gute Gründe für Windkraft. Was haben aber die Bürgerinnen und Bürger im näheren Umfeld von dem geplanten Windpark?
Unser Ziel ist es, gemeinsam von den Vorzügen der Windenergieanlagen in Ihrer Nähe zu profitieren und somit das Projekt auch zu Ihrem wichtigen Anliegen zu machen. Für den Windpark Münster bieten wir dazu ein Nachrangdarlehen an. Der Ablauf dafür ist wie folgt:
Über unsere Online-Plattform https://beteiligung.dunoair.com bekommt das Projekt Windpark Münster einen Internetauftritt mit Angaben zum Projekt und den Rahmenbedingungen der Beteiligung.
Wir bieten an, mit einer Summe (z. B. 500 €) über einen festgelegten Zeitraum (z. B. 5 oder 10 Jahre) und einem festen Zinssatz (z. B. 2,5 %) in den Windpark zu investieren. In einem ersten Schritt kann dazu unverbindlich über die Plattform Interesse bekundet werden.
Nach einem festgelegten Zeitraum wird die Interessensbekundung beendet und in einem zweiten Schritt die Interessierten kontaktiert. Bei weiterhin bestehendem Interesse erhalten Sie für den Abschluss der Investition notwendige Unterlagen. Ist das Formale geklärt, wird auf das Darlehenskonto eingezahlt und die jährlichen Zinsen können ans Werk gehen.
Weitere Informationen auf:
beteiligung.dunoair.com
DunoAir Windpark Planung GmbH
Hawstraße 2a
D-54290 Trier
Tel.: +59 (0)651 999889-0
info@dunoair.com